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Was ist Factoring?

Factoring ist eine Finanzierungsmöglichkeit für Unternehmen und beschreibt den Verkauf von Forderungen. Dadurch werden Zahlungseingänge sofort ausgeführt, obwohl die Forderung erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig wäre. Dadurch wird das Ausfallrisiko und dessen Überwachung abgewälzt.

Für ein Unternehmen sind regelmäßige Einnahmen sehr wichtig. Im wirtschaftlichen Geschäftsverkehr werden Rechnungen häufig nicht direkt bezahlt, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt beglichen. Unternehmen müssen viel Zeit und Geld aufwenden, um offene Forderungen inklusive Mahnwesen zu begleichen. In diesen Fällen kann das Factoring Abhilfe schaffen.

Wie funktioniert Factoring?

Beim Factoring werden laufend kurzfristige Forderungen eines Unternehmens (Factoring Kunde) an eine Factoringgesellschaft (Factor) verkauft. Der Factor bezahlt diese Forderung und Factor Kunde tritt die Forderung dafür an den Factor ab. Dabei handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an gewerbliche Kunden (Abnehmer).

-Zwischen dem Factor und dem Factoring Kunde wird ein sogenannter Factoring Vertrag geschlossen. Der Vertrag kann entweder alle Forderungen oder nur Forderungen von bestimmten Abnehmern betreffen und sowohl Inlands- als auch Auslandsforderungen miteinschließen. Forderungen an Verbraucher werden meistens nicht angekauft. Die Mindestlaufzeit beträgt in der Regel zwei Jahre. Auch Inlands- und Auslandsforderungen können.

Ziele des Factorings

Viele Unternehmen müssen in Vorleistung gehen. Sie liefern Waren oder realisieren Dienstleistungen bevor sie eine Bezahlung erhalten. Die Rechnung wird oft erst nach 30 – 90 Tagen beglichen. Zum einen entsteht dadurch ein hohes Risiko von ausbleibenden Zahlungen. Factoring dient demnach vielen Unternehmen als Schutz vor Forderungsausfällen. Zum anderen ist der bürokratische Aufwand für die Verwaltung der Rechnungen hoch. Auch in diesem Bereich kann Factoring Abhilfe schaffen. Wenn eine Forderung an den Factor verkauft wird, wird die geforderte Summe direkt beglichen. Dadurch ist das Unternehmen durchgängig liquide und kann weitere Aufträge entgegennehmen.

Durch Factoring hat ein Unternehmen mehr Sicherheit und somit mit weniger Risiko investieren und wachsen. Da das Forderungsmanagement sowohl Zeit und Geld kostet, ergeben sich durch Factoring sowohl finanzielle als auch personelle Einsparungsmöglichkeiten für das Unternehmen.

Anforderungen an die Factoringgesellschaft

Der Forderungsverkäufer muss folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Die Laufzeit für Forderungen darf im Inland maximal 120 Tage und im Ausland 180 Tage andauern
  • Die Höhe der Forderungen muss feststehen und diese müssen frei von Rechten Dritter sein
  • Der Abnehmerkreis des Anschlusskunden sollte möglichst konstant bleiben
  • Die Anschlusskunden sollten eine hohe Seriosität und Bonität haben, damit der Factor sich der angekauften Forderungen sicher sein kann

 

Verschiedene Funktionen des Factoring

Finanzierungsfunktion

Hierbei handelt es sich um eine Vorfinanzierung des Unternehmens. Im normalen Geschäftsverkehr würde die Rechnung erst in der eingeräumten Zahlungsfrist beglichen werden. Der Factor hingegen bezahlt die Forderung direkt, wodurch das Unternehmen die Kreditwürdigkeit deutlich früher empfängt.

 

Delkrederefunktion

Häufig übernehmen die Factoringgesellschaften das Delkredererrisiko bzw. Bonitätsrisiko. Dadurch ist der Factoring Kunde vor Zahlungsausfällen der Abnehmer geschützt. Hierfür behält der Factor zwischen 10 – 20% der Geldsumme als Sicherheit ein.

Dienstleistungsfunktionen

Diese Funktion ist häufig für die Unternehmen besonders wichtig. Denn die Factoringgesellschaft übernimmt die Prüfung der Kreditwürdigkeit sowie das Monitoring der Kredite. Diese wird bereits im Vorhinein für jeden Abnehmer durchgeführt und ein jeweiliges Limit festgesetzt. Zudem übernimmt der Factor das Debitorenmanagement durch die Übernahme des Mahn- und Inkassowesens.

Die verschiedenen Formen des Factorings

Standardfactoring

Hierbei übernimmt die Factoringgesellschaft bei der Übernahme der Forderungen die Finanzierungs-, die Delkredere- und die Dienstleistungsfunktion.

 

Echtes Factoring

Wenn der Factor beim Ankauf der Forderungen die Delkrederefunktion und somit das Risiko des Forderungsausfalles übernimmt, spricht man von echtem Factoring. Deshalb entspricht das dem Standardfactoring, von Ausnahmen abgesehen.

 

Unechtes Factoring

Wenn der Factor die Delkrederefunktion nicht, spricht man von unechtem Factoring. Der Forderungs-verkäufer haftet für die Bezahlung der Kundenforderung.

 

Fälligkeitsfactoring

Bei dieser Factoring Variante übernimmt der Factor nur den Einzug der Forderungen des Abnehmers ohne Übernahme der Finanzierungs- und der Delkrederefunktion.

 

Offenes Factoring

Hierbei werden die Abnehmer bzw. Debitoren über die Abtretung der Forderungen an den Factor in Kenntnis gesetzt. Jede Rechnung enthält den Abtretungshinweis.

 

Stilles Factoring

Im Gegensatz zum Offenen Factoring wird hier der Abnehmer nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Forderungsabtretung an den Factor besteht. Der Abnehmer bezahlt seine Rechnung direkt an das Unternehmen. Erst bei einem Inkassofall, welcher zur Insolvenz des Forderungsverkäufers oder des Debitors führt, wird das stille Factoring zum offenen Factoring.

 

Full-Service- und Inhouse Factoring

Bei einem Full-Service-Factoring sorgt der Factor für die Debitorenbuchhaltung, das Inkasso und für das Mahnwesen. Bei dem Inhouse Factoring hingegen bleiben die Verwaltungsaufgaben in dem je-weiligen Unternehmen.

 

 

Kosten des Factorings

Der Factor erhebt eine Factoringgebühr für die Prüfung der Debitoren, der Verwaltung des Debitorenmanagements und für die Übernahme das Inkasso- und Mahnwesen. Meistens ist in der Gebühr bereits das Risiko eines Forderungsausfalls mit inbegriffen, sprich das Delkredererisiko. Die Factoringgebühr liegt in der Regel zwischen 0,1 – 4 Prozent von der geforderten Geldsumme. Zudem zahlt der Factoring Kunde einen Zins auf den vorfinanzieren Rechnungsbetrag. Der Zinssatz ist variabel und liegt meist zwischen 1 – 6 Prozent p. a., bis die offenen Forderungen von den Abnehmern getilgt werden.

Factoring ist im Kreditwesengesetz (KWG) definiert. Alle Factoring Anbieter unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und der Deutschen Bundesbank.