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Allgemeine Geschäftsbedingungen der AMZ-Marketing GmbH (Amazon Agentur amz-marketing.de)

 

I.        Geltungsbereich

(1) Vorbehaltlich abweichender einzelvertraglicher Regelungen (z.B. Kooperationsvertrag) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“) für Verträge über die Erbringung von Leistungen im Bereich des Amazon-Marketings (im Folgenden auch „Leistungen“), die die AMZ-Marketing GmbH (nachfolgend „AMZ-Marketing“) mit den Kunden (im Folgenden auch „Kunde“) abschließt.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis von AMZ-Marketing, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

(3) Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der AGB.

(4) Die AGB gelten ausschließlich für Bestellungen durch Unternehmer nach § 14 BGB.

(5) Unternehmer ist gem. § 14 Abs. 1 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen, § 14 Abs. 2 BGB.

(6) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge über Leistungen i.S.d. I.1. von AMZ-Marketing an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(7) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden AMZ-Marketing gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(8) Zusätzlich und zur Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Vereinbarungen in den jeweils mit den Kunden geschlossenen Verträgen. Bei Abweichungen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vereinbarungen in den jeweiligen Verträgen mit den Kunden gehen die Regelungen im einzelnen Vertrag vor.

II.      Vertragsschluss

Der Kunde fordert von AMZ-Marketing ein unverbindliches Angebot an. Dieses Angebot von AMZ-Marketing an den Kunden stellt dabei wiederum eine Aufforderung an den Kunden dar, über den Inhalt des jeweiligen unverbindlichen Angebots selbst ein Angebot im Rechtssinne an AMZ-Marketing abzugeben. Der Vertragsschluss erfolgt mit der Annahme des Angebots des Kunden durch AMZ-Marketing in Form einer Auftragsbestätigung oder einer Rechnung, welche dem Kunden in Textform übermittelt wird.

III.     Vertragsgegenstand

(1) AMZ-Marketing erbringt gegenüber dem Kunden nach dem jeweiligen Angebot Leistungen auf verschiedenen Amazon Marktplätzen (Die konkreten Marktplätze wurden mit dem Kunden über das Angebot vereinbart).

Folgende Leistungen werden für Produkte (die genaue Anzahl der Produkte wird im Angebot an den Kunden festgelegt) meistens erbracht:

  • Andauernde und schrittweise Optimierung der Produktdetailseiten, der Produkte, des Kunden (Texte nach SEO- Maßnahmen)
  • Erstellung von Grafiken und „A+ Contents“, für die Produkte, des Kunden aus dem bestehenden Bildmaterial, um die Konversion zu fördern
  • Schaltung von Werbeanzeigen/ -kampagnen auf Amazon
  • Andauernde Wartung und Optimierung, der Amazon-Werbekampagnen
  • Implementierung sämtlicher Text- und Bildelemente im Amazon Seller bzw. Vendor Central
  • Hilfestellung und Lösung, technischer Hürden im Amazon Seller Central
  • Strategische Beratung und regelmäßiges telefonisches Reporting

Den genauen Leistungsumfang vereinbaren AMZ-Marketing und der Kunde über das Angebot und die darauffolgende Auftragsbestätigung bzw. Rechnung.

(2) Die Leistungen sind im jeweiligen Angebot hinsichtlich Zielsetzung, Umfang der Aufgabenstellung und Vorgehensweise ausführlich und abschließend beschrieben.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass AMZ-Marketing bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen keinen konkreten Erfolg schuldet. Der konkrete Erfolg der Maßnahmen hängt von vielen Faktoren, wie zum Beispiel dem Algorithmus und technischen Hürden seitens Amazon oder der Qualität sowie ausreichendem Lagerbestand der Produkte des Kunden ab. AMZ-Marketing schuldet daher nur die reine Leistungserbringung im Sinne einer zeitorientierten Tätigkeit und nicht die erfolgsbezogene Umsetzung eventueller während dieser Dienstleistungen erzielter Ergebnisse.

(4) Nicht zu den vertraglich von AMZ-Marketing geschuldeten Leistungen gehört die rechtliche Überprüfung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Rechte Dritter. Der Kunde überprüft die AMZ-Marketing übergebenen Unterlagen selbständig und auf eigene Rechnung auf Korrektheit und Vollständigkeit sowie dahingehend, ob sie im Einklang mit Rechten Dritter stehen.

(5) AMZ-Marketing prüft die seitens des Kunden übermittelten Keywords weder marken- noch urheberrechtlich. Die Verantwortung für die im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten Keywords und deren Zulässigkeit liegt daher beim Kunden. Durch die Freigabe der Arbeiten bestätigt der Kunde, dass er die Keywords, Texte, etc. auf deren Rechtmäßigkeit hin überprüft hat.

(6) Dem Kunden ist bewusst, dass die Leistungserbringung durch AMZ-Marketing von einem Dritten, Amazon, abhängt. Leistungen der AMZ-Marketing, die – auf der Seite von Amazon – zu technischen Hürden im Verkäuferaccount des Kunden führen, können aufgrund dieser Abhängigkeit zeitintensiv werden und ggf. nur verzögert fertiggestellt werden, z.B. durch eine langsame Freischaltung seitens Amazon oder aufgrund von Fehlern/Bugs in der Infrastruktur von Amazon.. Eine solche Verzögerung steht nicht im Einflussbereich der AMZ-Marketing und lässt daher die Pflicht des Kunden zur Zahlung der Vergütung unberührt. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass vom Kunden gewünschte Änderungen auf Amazon überhaupt nicht umsetzbar sind.

(7) AMZ-Marketing erbringt ihre Leistungen nach diesem Vertrag in Form eines besonderen Service, bei dem der Kunde für die Dauer des jeweiligen Vertrags von AMZ-Marketing permanent betreut wird. Nach Bezahlung der Pauschale gem. Ziffer VII. dieser AGB stehen dem Kunden die Leistungen der AMZ-Marketing jeweils monatlich zur Verfügung.

IV.    Rechte an Arbeitsergebnissen und Übertragung von Nutzungsrechten

(1) Im Rahmen der Erbringung der Leistung seitens AMZ-Marketing entstehen unter Umständen urheberrechtlich geschützte Werke auf der Seite von AMZ-Marketing. Dies umfasst insbesondere die entstandenen Texte und Grafiken, die während der Zusammenarbeit entstehen. Ausschließlicher Nutzungsrechteinhaber ist hierbei AMZ-Marketing.

(2) AMZ-Marketing gewährt dem Kunden dabei das einfache, zeitlich unbeschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Werke nach Abs. (1) für eigene Zwecke in dem sich aus dem jeweiligen Angebot ergebenden Umfang. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt, es sei denn, die Parteien vereinbaren hierzu ausdrücklich etwas Anderes.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass alle Nutzungsrechte, die von Dritten eingeräumt werden müssen, damit AMZ-Marketing die in diesem Vertrag geschuldeten Leistungen ordnungsgemäß erbringen kann, tatsächlich vorliegen.

(4) Das Recht, die Leistungen der AMZ-Marketing in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Kunde erst mit der vollständigen und vorbehaltlosen Zahlung der vereinbarten Vergütung nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer VII. Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erfolgt die Einräumung zu dem Zeitpunkt, in dem der jeweilige Leistungsabschnitt vom Kunden vollständig und vorbehaltlos vergütet worden ist.

(5) Die Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung der AMZ-Marketing. Über den Umfang der Nutzung steht AMZ-Marketing ein Auskunftsanspruch zu.

V.      Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird alle erforderlichen Voraussetzungen schaffen und Beistellungen erbringen, die zu einer ordnungsgemäßen Ausführung der im Vertrag vereinbarten Leistungen durch AMZ-Marketing erforderlich sind. Insbesondere wird der Kunde alle in diesem Abschnitt aufgeführten Mitwirkungshandlungen erbringen.

(2) Der Kunde wird AMZ-Marketing sämtliche für die Leistungserbringung durch AMZ-Marketing erforderlichen Unterlagen, Informationen, Daten und sonstige Mittel zur Verfügung stellen. Insbesondere wird der Kunde AMZ-Marketing sämtliche Informationen zu den Produkten des Kunden und Bildmaterial zur Verfügung stellen.

(3) AMZ-Marketing wird den Kunden bei Bedarf auf die Erforderlichkeit von Mitwirkungshandlungen und die Übermittlung von Unterlagen hinweisen.

(4) Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht zu den jeweils ggf. vereinbarten Zeitpunkten oder wird AMZ-Marketing durch sonstige, nicht von ihr zu vertretende Umstände bei der Erbringung seiner Leistungen behindert, verschieben sich ggf. zugesagte Zeitpläne für die von AMZ-Marketing einzuhaltenden Fristen in angemessenem Umfang. AMZ-Marketing wird den Kunden hierüber unterrichten und nach Beseitigung des Hindernisses einen neuen Zeitplan mitteilen. Weitere Ansprüche AMZ-Marketing, insbesondere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Ebenso unberührt hiervon bleibt der Vergütungsanspruch der AMZ-Marketing.

(5) Besteht während der Erbringung der Leistungen durch AMZ-Marketing der begründete Verdacht, dass eine Fehlerquelle aus der Sphäre des Kunden stammt, so wird der Kunde aktiv an der Fehlerbehebung oder Fehlersuche mitwirken.

(6) Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht zu einer regelmäßigen und gefahrentsprechenden Anfertigung von Sicherungskopien bzw. Datensicherungen im Hinblick auf die im Account des Kunden hinterlegten Daten.

(7) Der Kunde gewährt AMZ-Marketing konstanten Zugang zu all seinen Amazon Accounts (Seller bzw. Vendor Central), damit AMZ-Marketing die geschuldeten Dienstleistungen erbringen kann. Zudem gewährt der Kunde AMZ-Marketing Zugang zu den benötigten Tools, Unterlagen und Programmen. Der Kunde wird hierzu für AMZ-Marketing einen beschränkten Zugriff für die SellerCentral einrichten. Entzieht der Kunde AMZ-Marketing diesen Zugang, ist es AMZ-Marketing nicht mehr möglich, die vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist in diesem Fall weiterhin verpflichtet, die geschuldete Vergütung zu entrichten.

(8) Der Kunde stellt AMZ-Marketing zudem sämtliche Grafiken, Videos und sonstige Content-Materialien, die AMZ-Marketing im Rahmen der Erbringung der Leistungen einsetzen kann bzw. soll, zur Verfügung.

(9) Leistungen der AMZ-Marketing bedürfen ggf. der Freigabe durch den Kunden. AMZ-Marketing wird den Kunden in diesem Fall rechtzeitig zur Freigabe auffordern. Die Freigabe kann entweder durch eine Generalfreigabe oder durch eine individuelle Freigabe erfolgen, wobei jeweils die Textform eingehalten werden muss. Mit der Erteilung der Freigabe bestätigt der Kunde, die Leistungen im Hinblick auf deren Rechtmäßigkeit und Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben geprüft zu haben.

(10) Im Hinblick auf die Vermarktungstätigkeit (Amazon-Werbeanzeigen jeder Art) verpflichtet sich der Kunde, AMZ-Marketing alle dafür notwendigen Informationen (wie Werbebudget o.Ä.) zur Verfügung zu stellen und an der Vermarktung bestmöglich mitzuwirken. Der Kunde trägt das Werbebudget und stellt sicher, dass in seinem Amazon Konto eine verifizierte und belastbare Zahlungsmethode hinterlegt ist. AMZ-Marketing wird den Kunden informieren, bevor zusätzliche Kosten anfallen bzw. Handlungen ausgeführt werden, die zusätzliche Kosten auslösen.

VI.    Laufzeit und Vertragsbeendigung

(1) Die Laufzeit sowie die automatische Verlängerung und die Kündigungsfristen der jeweiligen unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträge sind individuell und werden jeweils im Angebot der AMZ-Marketing geregelt.

(2) Haben die Parteien nichts Anderes vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit sowie die automatische Verlängerung 12 Monate und die Kündigungsfrist zwei Monate zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.

(3) Für beide Parteien besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung des jeweiligen Vertrags ohne Einhaltung einer Frist, insbesondere wenn die andere Partei weiderholt und/oder in erheblicher Art und Weise ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht oder nicht fristgerecht erfüllt. Für AMZ-Marketing besteht darüber hinaus das Recht zur außerordentlichen Kündigung des jeweiligen Vertrags ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist bzw. sich mit der Begleichung einer Rechnung um mehr als einen Monat in Verzug befindet.

(4) Falls die außerordentliche Kündigung auf der Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung beruht, wird der Vertragspartner in Textform vor der Kündigung aufgefordert, das Verhalten, das den Vertragsbedingungen widerspricht, innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 14 Tage) zu beenden. Erst nach erfolglosem Ablauf der Frist kann eine außerordentliche Kündigung erfolgen.

(5) Jede Erklärung im Zusammenhang mit einer Kündigung und jede sonstige Erklärung, mit welcher der Leistungsaustausch oder der Vertrag beendet oder die Beendigung vorbereitet wird, bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform nach § 126 Abs. 1 BGB.

(6) Entzieht der Kunde AMZ-Marketing den Zugang zu seinem Amazon Account und ist es AMZ-Marketing daher nicht mehr möglich, ihre vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen, so stellt dies keine Kündigung des jeweiligen Vertrags dar. Der Kunde bleibt weiterhin bis zum Wirksamwerden einer Kündigung zur Einhaltung des jeweiligen Vertrags und zur Leistung der Vergütung verpflichtet.

(7) AMZ-Marketing wird nach Beendigung des jeweiligen Vertrags sämtliche, in ihrem Besitz befindliche Unterlagen des Kunden an diesen herausgeben.

VII.   Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

(1) Für die in Ziffer III. und in den jeweiligen Angeboten beschriebenen und erbrachten Leistungen ist vom Kunden eine Vergütung zu bezahlen. Die Höhe dieser Vergütung für die Leistungen der AMZ-Marketing ergibt sich dabei aus den jeweiligen Angeboten.

(2) Wurde nichts anderes vereinbart, sind sämtliche Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsstellung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig.

(3) Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist deren Eingang bei AMZ-Marketing maßgeblich.

(4) Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch AMZ-Marketing anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

VIII. Verschwiegenheit

(1) Das verwendete Know-how ist wesentlicher Bestandteil des Unternehmenswertes der AMZ-Marketing. Der Kunde verpflichtet sich daher, sämtliche ihm im Rahmen der Leistungserbringung durch AMZ-Marketing bekannt werdenden Strategien, Prozesse, Informationen, Dokumente und Ähnliches streng vertraulich zu behandeln.

(2) Darüber hinaus verpflichten sich der Kunde und AMZ-Marketing gegenseitig zu Vertraulichkeit. Diese Verpflichtung beinhaltet vor allem die Pflicht

  • vertrauliche Informationen keinem Dritten zugänglich zu machen,
  • zum Schutz der vertraulichen Informationen dieselbe Sorgfalt anzuwenden, wie für eigene vertrauliche Informationen, insbesondere aber alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen zuverlässig gegen eine unbefugte Kenntnisnahme zu sichern,
  • die vertraulichen Informationen nur für diejenigen Zwecke zu verwenden, für die sie übermittelt wurden und
  • ohne ausdrückliche Einwilligung oder Erforderlichkeit zur Auftragsausführung, vertrauliche Informationen nicht zu kopieren oder zu speichern oder in einer anderen Weise zu vervielfältigen oder schriftlich zu fixieren.

(3) Vertrauliche Informationen im Sinne der Ziffer VIII. Abs. (2) sind solche Informationen, die von dem Kunden oder AMZ-Marketing als vertraulich gekennzeichnet werden, oder deren Vertraulichkeit sich durch ihre Gestaltung, ihren Inhalt oder die Umstände ihrer Weitergabe objektiv aufdrängt, insbesondere finanzielle, wirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Informationen. Für die Einordnung als vertrauliche Information ist es unerheblich, in welcher Weise der Kunde oder AMZ-Marketing von den Informationen Kenntnis erlangt hat oder ob und auf welchem Trägermodul die Informationen verkörpert sind. Insbesondere sind auch mündliche Informationen umfasst.

(4) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nur dann nicht, wenn die betreffenden Informationen bereits öffentlich bekannt sind oder von dem Kunden bzw. AMZ-Marketing ausdrücklich freigegeben wurden.

(5) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses fort.

IX.    Abwerbungsverbot

(1) Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, voneinander keine Mitarbeiter abzuwerben, insbesondere diesen keine Angebote zu unterbreiten, die dazu führen, dass einer oder mehrere Mitarbeiter seinen bzw. ihren Arbeitsvertrag mit dem jetzigen Arbeitgeber kündigt bzw. kündigen.

(2) Das Verbot zur Abwerbung von Mitarbeitern besteht bis ein Jahr nach Ende des jeweiligen Vertrags fort.

X.      Haftung

(1) AMZ-Marketing haftet unbeschränkt für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet AMZ-Marketing dem Grunde nach nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Die Haftung von AMZ-Marketing für Schadensersatzansprüche des Kunden hinsichtlich leicht fahrlässig verursachter Schäden ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, begrenzt; maximal ist diese Haftung jedoch auf einen Betrag von EUR 100.000 begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von AMZ-Marketing für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) AMZ-Marketing haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg. Hierunter verstehen die Parteien eventuell vom Kunden intendierte positive Entwicklungen einer oder mehrerer Kennzahlen, die über das Wirtschaften in einer bestimmten Periode Auskunft geben. Typische Kennzahlen sind hier Gewinn, Umsatz oder Return on Investment, aber auch Rationalisierungs- oder Skalierungseffekte.

(4) AMZ-Marketing haftet für den Verlust von Daten gemäß den oben genannten Absätzen nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Die Haftung von AMZ-Marketing ist der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.

(5) Die vorstehenden Regelungen gelten auch gegenüber gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von AMZ-Marketing.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen oder aufgrund von gegebenen Garantien.

(6) Im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung kann es in Ausnahmefällen dazu kommen, dass der Auftritt des Kunden nachteilig indexiert wird. Dies ist ein seitens AMZ-Marketing nicht beeinflussbarer Prozess, so dass daraus keinerlei Ansprüche des Kunden gegen AMZ-Marketing entstehen.

XI.    Referenznennung

Der Kunde räumt AMZ-Marketing das Recht ein, seinen Firmennamen und sein Logo als Referenz zu nennen. Insbesondere darf AMZ-Marketing den Firmennamen und das Logo des Kunden verwenden, um auf erreichte Erfolge zu verweisen.

XII.  Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Auf Verträge zwischen AMZ-Marketing und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Regensburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. AMZ-Marketing ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

XIII. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einzelner Bestimmungen werden sich die Parteien bemühen, eine Regelung zu finden, die dem, was die Parteien gewollt haben, am nächsten kommt, aber gleichwohl wirksam ist. Selbiges gilt für etwaige Lücken der Bestimmungen.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder von Teilen davon bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

Stand:  Februar 2021