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Was ist der Endpreis und was versteht man unter der Endpreis-Angabe?

 Als Endpreis wird jener Preis verstanden, der vom privaten Kunden tatsächlich zu zahlen ist. Dies betrifft also Geschäfte mit Endkunden (B2C). Ausgeschlossen von sämtlichen Regelungen bezüglich Endpreis und Endpreis-Angabe sind somit der Handel zwischen Unternehmen und Selbstständigen (B2B).

Der Endpreis beinhaltet den Brutto Preis (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer) sowie alle weiteren anfallenden Kosten wie beispielsweise Zölle oder Pfand. 

Endpreis Angabe laut §1 Abs 1 PAngV

Die Preisangabenverordnung (PAngV) schreibt fest, in welcher Art und Weise Preise gegenüber den Verbrauchern auszuschreiben sind. Sie dient somit dem Verbraucherschutz. Regelungen zur Endpreisangabe beinhalten demnach Vorschriften dazu, wie der Endpreis vom Verkäufer anzugeben ist.

Die Verordnung gilt sowohl für den Online- als auch den Einzelhandel und sind in §1 Abs 1 PAngV zu finden. Auch Werbung, die mit Preisanzeigen arbeitet, ist rechtlich an die Preisangabenverordnung gebunden.

Der Endpreis muss immer gut sichtbar und unmissverständlich auf den ersten Blick kenntlich gemacht werden.

Dies gelingt beispielsweise mithilfe einer großen, fetten Schrift. Er muss dem entsprechenden Produkt oder der Dienstleistung eindeutig zuzuordnen sein.

Obwohl der Endpreis die Mehrwertsteuer immer bereits enthält, ist zu empfehlen, neben der Preisangabe den Vermerk “inkl. MwSt” zu hinterlegen.

Außerdem muss zusätzlich immer der Grundpreis angegeben werden. Darunter versteht man die Preisangabe pro Mengeneinheit (z.B. Stück / Liter / Kilogramm etc.). Dieser Grundpreis soll, ebenfalls inklusive Umsatzsteuer, in unmittelbarer Nähe zum Endpreis zu finden sein. 

Diese Regelungen dienen dazu, die Grundsätze der Preiswahrheit und Preisklarheit einzuhalten.

Ausnahmen bestätigen die Regel: Was darf von den Vorschriften der PAngV abweichen?

Im Online Handel müssen die Versandkosten nicht in der Endpreis Angabe mit einbezogen werden. Trotzdem muss dem Verbraucher eindeutig kenntlich gemacht werden, ob und in welcher Höhe diese anfallen. 

Die von der Umsatzsteuer befreiten Kleingewerbetreibenden haben die Steuer selbstverständlich nicht im Endpreis mit einzubeziehen. Dass keine Mehrwertsteuer berechnet wird, muss für den Verbraucher allerdings deutlich hervorgehoben werden. 

Oben genannte Regelungen treffen auf alle Anbieter von Waren oder Dienstleistungen zu, die einen für die Allgemeinheit erreichbaren Shop mit Preisangaben betreiben. Ausgeschlossen davon sind folglich diejenigen, die Privatkunden den Zugang zu ihren Angeboten verwehren. 

Von der Angabepflicht des Grundpreises sind Produkte ausgeschlossen, die als Set unterschiedlicher Artikel angeboten werden. Beispielsweise ein Geschenkkorb aus Pasta, Olivenöl und Antipasti. Weiter fallen darunter Produkte, deren Verkaufseinheit ein Nenngewicht beziehungsweise Nennvolumen von weniger als 10ml oder 10g umfasst. Also zum Beispiel ein Fläschchen ätherisches Öl mit 9ml Inhalt. 

Auch Produkte, von denen etwa Gewicht oder Größe keinen direkten Einfluss auf den Preis hat, bedürfen keiner Angabe des Grundpreises. Zum Beispiel gilt dies für Gemüse, das pro Stückzahl oder pro Bund bezahlt wird oder Töpfe, deren Preis nicht proportional zu Gewicht oder Größe steigt. Ebenso befreit von der Grundpreisangabe sind Produkte, deren Endpreis dem Grundpreis entspricht.

Im Gegensatz dazu reicht es bei Produkten, die nach Mengeneinheit angeboten werden, lediglich den Grundpreis anzugeben. Das trifft auf lose Waren wie beispielsweise Reis im Unverpackt Laden zu, da der tatsächliche Endpreis von der gewünschten Produktmenge des Kunden abhängt. Denn dieser wird je nach Kilogramm, Meter, Liter o.ä. berechnet. Dabei wird die entsprechende Menge in Anwesenheit des Kunden abgemessen.

Auch Leistungen, die je nach Kundenwunsch variieren, bedürfen ausschließlich der Angabe des Grundpreises. Dies betrifft z.B. eine Taxifahrt, bei welcher der Grundpreis pro Kilometer oder Zeit angegeben wird. Der tatsächliche Endpreis kann somit erst berechnet werden, nachdem der Kunde die Leistung in Anspruch genommen hat.

Können Waren oder Dienstleistungen innerhalb von 4 Monaten nicht geliefert / erbracht werden, ist der Preisangabe eine Änderung vorbehalten. Dies muss dem Endverbraucher inklusive der voraussichtlichen Fristen allerdings offengelegt werden.

Chancen und Risiken der Endpreisangabe

Riskant kann die Vorschrift zur Endpreisangabe für diejenigen werden, die diese nicht befolgen. Denn nur unter Einhaltung der Regeln ist ein Angebot gültig. Bei Missachtung droht dem Anbieter eine Abmahnung sowie eine Geldbuße von bis zu 25.000€.

Dem Verbraucher ermöglicht die Angabe des Endpreises, zu bezahlende Preise auf den ersten Blick zu erkennen. Dadurch können Preise von verschiedenen Anbietern schnell und einfach miteinander verglichen werden. Die Grundpreisangabe vereinfacht dieses Verfahren zusätzlich.

Da sich der Online Handel vermehrt an Privatkunden richtet, entspricht der Endpreis dort exakt dem Preis, welcher dem Händler zu zahlen ist. Hier erweist sich die Endpreisangabe also als besonders relevant und nutzbringend.