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Umsatzsteueränderung ab 01.07.2020 – Auf was müssen Amazon Seller achten?

 

UPDATE vom 01.07.20: Amazon hat die Änderung der Umsatzsteuer verschlafen und hunderttausende Händler müssen mit folgenden Konsequenzen rechnen: Hier klicken, um zum Blogartikel von den Steuerexperten von Taxdoo zu gelangen

Um die Wirtschaft durch Investitionen zu stärken, hat sich die Bundesregierung auf eine übergangsweise Reduzierung der Umsatzsteuer verständigt. 

Ab dem 01.07.2020 und bis zum 31.12.2020 gelten demnach reduzierte Steuersätze.

Für sämtliche Unternehmen bedeutet dies, dass Prozesse umgestellt werden müssen und zum Stichtag (01.07.2020 um 00:00 Uhr) die reduzierten Umsatzsteuerbeträge in Rechnung gestellt werden müssen. 

Da diese Thematik nicht nur zu enormen Mehraufwand sondern auch zu Unsicherheiten und vielen Fragezeichen führt, haben wir uns mit unserem Partner Taxdoo zusammengetan und ein schnelles Webinar (ca. 30 min)  auf die Beine gestellt, um Ihnen und Euch klare Handlungsempfehlungen zu geben. Wir hoffen durch unseren Input zumindest den Faktor Unsicherheit etwas zu minimieren. 

Das Webinar haben wir selbstverständlich aufgezeichnet und auf YouTube veröffentlicht. Sie finden das Webinar auf unserem YouTube-Kanal, in dem wir relevante Updates und Informationen für Amazon Seller und Vendoren veröffentlichen. 

Hier geht es zur Aufzeichnung unseres Webinars “Befristete Senkung der Umsatzsteuer – Auswirkungen für Amazon Händler”:
 

>> https://www.youtube.com/watch?v=YvKCHBD6FYk&t=188s
 

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass Sie als Amazon Seller Ihre Rechnungssoftware so umstellen müssen, dass ab dem 01.07.2020 um 24 Uhr alle Rechnungen mit dem geänderten Steuersatz versehen sind. Sollten zu hohe Steuersätze in Rechnung gestellt werden, müssen diese dennoch an die Finanzkasse abgeführt werden. Laut dem Umsatzsteuer-Experten Dr. Roger Gothmann, kann man davon ausgehen, dass dies in kommenden Betriebsprüfungen geprüft wird und entsprechende Konsequenzen mit sich ziehen wird. 

Deswegen empfehlen wir, frühzeitig die Prozesse in der Rechnungsstellung zu prüfen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit hier keine negativen Konsequenzen entstehen