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Die 22f Steuerbescheinigung für Amazon Seller

 

In den letzten Jahren kam es des Öfteren zu Betrug und auch zu Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet.

Deshalb wurde nun ein Gesetz zur Vermeidung von Ausfällen der Umsatzsteuer erlassen.

Seit Beginn 2019 können nicht bezahlte Umsatzsteuern für die Betreiber von Online-Handelsplattformen gefährlicher werden.

Ein Verkäufer, der seine Produkte über eine solche Plattform in Deutschland verkauft, muss diese neue Bescheinigung dem E-Commerce-Betreiber vorlegen.

 

Was ist die Bescheinigung nach 22f?

 

„Nach § 22f Abs. 1 Satz 1 UStG hat der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes im Sinne von § 25e Abs. 5 und 6 UStG für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, bestimmte Aufzeichnungen zu führen. Dazu gehört auch das Beginn- und Enddatum der Gültigkeit der dem liefernden Unternehmer vom zuständigen Finanzamt erteilten Bescheinigung über dessen (umsatz-) steuerliche Erfassung.“

 

So lautet das originale Gesetz.

 

Im Grunde bedeutet das:

Wer auf einer Plattform für Online-Handel Produkte verkaufen möchte, muss beim Finanzamt registriert sein.

Der oder Die Betreiber von Online Marktplätzen wie zum Beispiel Amazon oder Ebay müssen sich absichern und von allen Sellern die benötigten Unterlagen einholen.

So sollen Steuerausfälle im E-Commerce verhindert oder zumindest verringert werden.

 

Ist diese Bescheinigung nach 22f UStG für mich überhaupt relevant?

 

Diese Steuerbescheinigung ist relevant für alle Betreiber eines elektronischen Marktplatzes – und damit auch für Seller und Vendoren, die ihre Produkte über diese Marktplätze verkaufen.

Zu diesen Marktplätzen gehört auch Amazon.

Das heißt, egal auf welche Art und Weise Sie über Amazon oder einen anderen Online Marketplace Produkte vertreiben – diese Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ist von großer Bedeutung für Sie und Ihr Unternehmen.

 

 

Warum gibt es dieses Gesetz?

 

Bis dato konnte jeder seine Produkte auf Amazon und anderen Plattformen für Onlinehandel vertreiben.

Das heißt, Händler aus unterschiedlichen Ländern verkauften ihre Produkte über die gleiche Plattform.

An sich eine gute Sache – vor allem für die Plattform selbst.

Eine größere Auswahl an Angeboten bedeutet auch eine große Anzahl an potentiellen Kunden.

Problem: je nach Land gab es unterschiedliche Vorgaben, was Steuern für Händler betrifft.

Ein Verkäufer, der in Deutschland ansässig ist, kommt der Umsatzsteuer die in Deutschland gilt, nicht aus.

Verkäufer aus anderen Ländern jedoch schon.

Diese können ihre Produkte also günstiger verkaufen.

Deutsche Händler litten also unter diesem Nachteil.

Die Folge: sich häufende Fälle von Steuerhinterziehung, die oft schwer nach zu verfolgen waren.

Die Verantwortung für die Steuerhinterziehung trug bis jetzt der Händler selbst.

Das führte zu Problemen, die sich oft nur schwer lösen ließen.

Um dies in Zukunft zu vermeiden, ist nun nicht mehr nur der Anbieter verantwortlich, sondern Online-Plattform ebenfalls.

Wenn Produkte nach Deutschland verkauft werden, muss von dem zuständigen Händler die Steuerbescheinigung eingeholt werden.

So kann die Online-Plattform sichergehen, dass die Umsatzsteuer wirklich gezahlt wurde.

 

Was brauche ich für die Bescheinigung?

 

Folgende Informationen werden grundlegend benötigt:

  • Name und Anschrift des Unternehmers
  • Die Steuernummer des Unternehmers
  • Falls vorhanden: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers
  • Das Datum, zu dem die Gültigkeitsdauer beginnt und endet
  • Der Ort, an dem die Beförderung oder der Versand des Produktes oder der Produkte beginnt, und der Bestimmungsort
  • Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes

Der Händler, also der Verkäufer der Produkte muss diese Steuerbescheingung beantragen und sie dem Betreiber der Online-Plattform vorlegen.

Ihre Bescheinigung muss vom zuständigen Finanzamt ausgestellt werden und von dem selbigen gestempelt und unterschrieben sein.

 

Wie und wo bekomme ich eine Bescheinigung nach 22f?

Wichtig zu erwähnen: Man bekommt das Formular für die Bescheinigung nicht automatisch, sondern muss sich selbst darum kümmern und erkundigen

Die Beschaffung einer solchen Bescheinigung ist einfacher als Sie vielleicht denken.

Entweder kommt Ihr Steuerberater mit dem Thema auf Sie zu.

Alternativ können Sie auch den Kontakt zu dem zuständigen Finanzamt aufsuchen und einen Termin dort vereinbaren. 

In manchen Fällen können Sie den Steuernachweis auch elektronisch beantragen.

Bei dem Finanzamt erkundigen Sie sich nach dem

„ Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger Unternehmer im Sinne von §22 Abs. 1 Satz 2 UstG “

oder nach

„UST1TJ“.

Ein Muster für das Formular mit dem Titel USt 1 TJ wird von dem Bundesministeriums für Finanzen bereitgestellt.

Die Vorschriften bezüglich des Inhalts des USt 1 TJ-Formular können variieren.

 

Was passiert ohne eine solche Steuerbescheinigung?

 

Da der Marktplatz verantwortlich ist, greifen hier unterschiedliche Prinzipien.

eBay beispielsweise, sowie auch andere Marktplätze drohen mit einer Sperrung des Kontos, wenn man keine Bescheinigung vorlegen kann.

Man sollte bei diesem Thema aber tatsächlich lieber kein Risiko eingehen.

Wenn die Steuerbescheinigung fehlen sollte, kann es sogar zur Einleitung eines Verfahrens wegen Steuerhinterziehung kommen.

 

Für Amazon gilt:

Wenn Sie Ihre Bescheinigung für die Umsatzsteuer erhalten haben,  laden Sie sie in Ihrem Amazon Konto hoch unter:

Einstellungen -> Informationen zum Verkäuferkonto -> USt.-IdNr.

Einige Zeit nach der Erlassung dieses Gesetzes wurde diskutiert, das Konzept wieder abzuschaffen.

In anderen Gesprächen ging es darum, die Bescheinigung für Antragsteller noch weiter zu vereinfachen, indem das Verfahren elektronisch abgeschlossen werden kann.

Auch wenn die Bescheinigung mehr Aufwand für Anbieter unter anderem auf Amazon bedeutet, bleibt es weiterhin Pflicht für den E-Commerce.

Immerhin sorgt es für verstärkte Sicherheit im Netz.

Dieses Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen gibt es also nicht ohne Grund.

Der Steuernachweis, der durch das Gesetz rechtlich begründet ist, sorgt dafür, dass Sie somit steuerlich registriert sind und keinem Risiko zur versehentlichen Steuerhinterziehung oder zum Auschluss vom Handel ausgesetzt sind.

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