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Die wesentlichen Bestimmungen zu dem Endpreis sind in der Preisangabenverordnung (PAngV) festgehalten. Diese müssen Händler beachten, welche Waren oder Dienstleistungen an EndverbraucherInnen (B2C) anbieten. Für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B) sind diese nicht relevant. Zudem ist die Preisangabenverordnung sowohl im klassischen Einzelhandel als auch im Onlinehandel verpflichtend. Bei Nichteinhaltung der Verordnung, kann der Händler abgemahnt werden.

Sehen Sie sich gerne unser dazugehöriges Video an:

Was beinhaltet der Endpreis?

Der Endpreis ist der Preis, den der Kunde tatsächlich bezahlt. Deshalb sollte der Endpreis gut erkennbar sein – Stichwort: Preiswahrheit und Preiserkennbarkeit!
Unter dem Endpreis wird der Bruttopreis verstanden. Das heißt die Umsatzsteuer und alle weiteren Preisbestandteile müssen bereits darin enthalten sein.

Ausnahmen Endpreisangabe auf Amazon

Bei loser Ware, welche in Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten wird, muss der Endpreis nicht angegeben werden, da dieser von der Menge des Kundenwunsches abhängig ist. Stattdessen muss der Grundpreis pro Mengeneinheit angegeben werden.

Eine weitere Ausnahme sind die Versandkosten im Onlinehandel. Diese werden gesondert angegeben und sollten gut erkennbar sein.

Achten Sie im Onlinehandel auf eine ehrliche Kommunikation des Endpreises und der Versandkosten zu den Kunden. Dadurch wird die Kundenzufriedenheit positiv beeinflusst.

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