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Amazon Brexit Update August 2020: Darauf müssen Sie jetzt acht

Am 31. Januar 2020 hat das Vereinigte Königreich offiziell die Europäische Union verlassen. Die Auswirkungen sind bisher noch kaum spürbar, denn bis Ende des Jahres 2020 befindet sich Großbritannien in einer Art Übergangsphase. Das bedeutet, dass der Brexit formal zwar vollzogen ist, aber momentan noch die Regeln der EU angewendet werden.

Der Austritt Großbritanniens aus der EU wird erst am 01. Januar 2021 endgültig sein. Bis dahin soll es ein Abkommen geben, dass die weiteren Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich regelt.

Es steht derzeit lediglich fest, dass es eine Zollgrenze geben wird. Wie genau ein mögliches Zollabkommen und der Amazon Brexit aussehen werden bleibt allerdings noch abzuwarten.

Welche Auswirkungen hat der Amazon Brexit?

Egal welche Abkommen noch getroffen werden, sicher ist, dass es Auswirkungen auf alle Händler haben wird. Ziel muss es also sein, dass die Auswirkungen auf den Endkunden möglichst gering gehalten werden. Denn um Lagerbestand über die Zollgrenze befördern zu können, müssen neue Anforderungen erfüllt werden. Konkret bedeutet das, dass Amazon FBA Angebote aus dem EFN-Programm zukünftig nicht mehr über die Grenze zwischen Vereinigtem Königreich und der Europäischen Union abgewickelt werden können und damit auch keine PAN-EU Lagerbestände nach Großbritannien versendet werden.

Welche Vorschläge bietet Amazon selbst für den Amazon Brexit?

Um seine Händler zu unterstützen, gibt Amazon bereits jetzt Hilfestellung und einige Vorabinformationen heraus:

  • EFN- und PAN-EU-Programm: Diese Angebote werden ab dem 01. Januar 2021 nicht mehr über die Grenze zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union durchgeführt werden können
  • Lagerbestand: Amazon empfiehlt Amazon Händlern, die weiterhin ihre Waren auf dem britischen Markt anbieten wollen, den Warenbestand auf beiden Seiten aufzuteilen. Das ist notwendig, da Amazon die Verteilung nach Verkaufszahlen, wie bereits erwähnt, nicht mehr selbst übernehmen kann. So soll auf der Insel im Vereinigten Königreich und in der EU der Bestand gesichert und der Nachfrage nachgekommen werden. 
  • Zollanmeldung: Für die erfolgreiche Zollanmeldung ist eine sogenannte EORI-Nummer notwendig. Für Zollanmeldungen in Großbritannien benötigt man lediglich eine britische Nummer. Falls aber auch Zollanmeldungen in der EU bearbeitet werden, wird zusätzlich noch eine EU-EORI für das Land  benötigt, in dem die Anmeldung zuerst abgegeben wird. Es ist also wichtig, sich rechtzeitig mit der EORI-Nummer zu beschäftigen.

Es sollte auch rechtzeitig entschieden werden, ob die Zollanmeldung hausintern oder durch eine Dritte Partei durchgeführt werden soll.  Als letztes gilt es noch die korrekten Codes des harmonisierten Systems (HS-Codes) zu ermitteln, womit die Ein- und Ausfuhr von Waren in Großbritannien bearbeitet werden kann.

Blick in die Zukunft nach dem Amazon Brexit

Bis zum 01. Januar 2021 kann das Amazon Retail-Geschäft wie bisher weiterlaufen. Bis dahin sollten aber alle Vorbereitungen getroffen worden sein.

Einen Leitfaden der britischen Regierung zum EU-Austritt finden Sie hier. Außerdem stellt die britische Regierung ein Online-Tool zur Verfügung, mit Hilfe dessen Sie sich produkt- und länderspezifisch über Zölle, Vorschriften und die britische Grenze informieren können.

Der wichtigste Tipp an jeden Händler ist sicher: Beobachten Sie die aktuellen Entwicklungen und bleiben Sie up to date. Informieren Sie sich regelmäßig über die Entwicklungen, um die bestmöglichen Vorbereitungen zu treffen. Machen Sie das, ist das ein großer Schritt in Richtung einer erfolgreichen Zukunft nach dem Amazon Brexit 2021.

Nehmen Sie jetzt Ihre Chance wahr:

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